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Sehr
geehrter Reisegast,
wir begrüßen Sie recht herzlich als geschätzten Reisekunden und dürfen
Sie ausführlich darüber unterrichten, welche Leistungen wir erbringen,
wofür wir einstehen und welche Pflichten Sie uns gegenüber haben.
In Ergänzung der gesetzlichen Bestimmungen dürfen wir Ihnen nachstehend
die zwischen Ihnen als Reisendem und uns als Reisevermittler vereinbarten
Geschäftsbedingungen darlegen:
1. Geltung
Das Reisebüro wird grundsätzlich in der Eigenschaft als Vermittlerin von
Reiseleistungen im Rahmen einer Geschäftsbesorgung nach § 675 BGB tätig,
es sei denn, wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir als
Reiseveranstalter auftreten. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten
insoweit für die Tätigkeit des Reisebüros auf dem Gebiet der
Reisevermittlung.
Bei der Vermittlung von Reiseleistungen entsteht kein Pauschalreisevertrag
im Sinne des Reisevertragsrechts. Die Vermittlung erstreckt sich
insbesondere auf die Vermittlung eines Reisevertrages zwischen Ihnen als
Reisekunden und dem gewünschten Reiseveranstalter, von Flugbeförderungsleistungen,
Bahn- und Busreisen, Hotelaufenthalten, Ferienwohnungen, Schiffsreisen und
sonstigen Veranstaltungen.
Die Vermittlung des Pauschalreiseangebots erfolgt ausschließlich zu den
Reisevertragsbedingungen des Reiseveranstalters, auf die wir bereits in
der Reiseanmeldung hinweisen.
2. Anmeldung / Buchung
2.1 Mit der Anmeldung, die schriftlich (auch online), mündlich oder fernmündlich
vorgenommen werden kann, beauftragen Sie das Reisebüro verbindlich zur
Vermittlung eines Reisevertrages mit einem Reiseveranstalter oder
anderweitiger Reise- und Beförderungsleistungen (Flugtickets,
Bahnfahrkarten, Hotelreservierungen, Ferienwohnungen, Schiffspassagen oder
sonstiger Veranstaltungen). Das Reisebüro führt die Buchungsaufträge
alsbald aus, wobei die Buchungsannahme vorbehaltlich einer Verfügbarkeit
und Kapazität der Fluggesellschaften, Reeder, Reiseveranstalter, Hotels
und sonstiger Leistungsträger und deren endgültigen Bestätigung erklärt
wird.
2.2 Die allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen der auf der Anmeldung
aufgeführten Reiseveranstalter und sonstigen Leistungsträgers werden von
Ihnen durch die Unterzeichnung der Anmeldung oder der Bestätigung des
Veranstalters ausdrücklich anerkannt.
2.3 Buchungsaufträge sind für Sie verbindlich. Der Vermittlungsvertrag
kommt zustande, sofern das Reisebüro dessen Annahme innerhalb einer Frist
von 2 Wochen schriftlich bestätigt oder die Reiseleistung
zwischenzeitlich erbracht ist. Das Reisebüro wird allerdings nach Möglichkeit
eine etwaige Ablehnung oder Nichtdurchführbarkeit einer Reisebuchung
unverzüglich mitteilen.
2.4 Der Umfang der Leistung ergibt sich aus der Anmeldung bzw. aus den
allgemeinen Geschäfts- oder Reisevertragsbedingungen des vermittelten
Reiseveranstalters.
3. Zahlungen
3.1 Mit der Erteilung des Buchungsauftrages und der Anmeldung zu der Reise
oder Veranstaltung ist gegen Aushändigung der Reisebestätigung und des
Sicherungsscheins des Reiseveranstalters eine Anzahlung zu leisten. Die Höhe
der Anzahlung ergibt sich aus der Reisebestätigung.
Der restliche Reisepreis wird fällig, wenn die Reiseunterlagen im Reisebüro
zur Abholung bereitliegen. Sollen die Reiseunterlagen Ihnen
vereinbarungsgemäß direkt durch den Reiseveranstalter oder die
Flugverkehrsgesellschaft oder durch das Reisebüro zugesandt werden, kann
das Reisebüro verlangen, dass die Bezahlung des restlichen Reisepreises
zuvor erfolgt oder in geeigneter Weise von Ihnen sicher gestellt wird.
Die Einforderung der Anzahlung als auch des gesamten Reisepreises erfolgt
zum Inkasso und für den Reiseveranstalter, es sei denn, die
Reiseveranstalterbedingungen sehen eine andere Regelung vor.
3.2 Für den Fall, dass nach Art und Umfang der vermittelten
Reiseleistungen von dem Reisebüro Vorauszahlungen an den
Reiseveranstalter oder den sonstigen Leistungsträger geleistet werden müssen,
ist das Reisebüro berechtigt, die verauslagten Beträge im Wege des
Aufwendungsersatzes von Ihnen bei Anfall der gegebenenfalls außergewöhnlichen
Aufwendungen einzufordern, soweit Ihnen zuvor ein Sicherungsschein zu Verfügung
gestellt wird.
3.3 In der Regel werden Ihnen die Reiseunterlagen ausgehändigt. Die
Zusendung der Reiseunterlagen auf dem Postweg erfolgt nur auf Ihr
ausschließliches Risiko. In jedem Fall ist das Reisebüro nicht
verpflichtet, abhanden gekommene oder verloren gegangene Reiseunterlagen
kostenlos zu ersetzen. Sollten Ihnen - außer in Fällen der Hinterlegung
- die Reiseunterlagen nicht bis spätestens einen Tag vor Reiseantritt zur
Verfügung stehen, wenden Sie sich bitte umgehend an das Reisebüro.
4. Rücktritt / Umbuchungen / Aufwendungen
4.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn durch ausdrückliche Erklärung
von der Reise oder Veranstaltung zurück treten (Stornierung). Wir
empfehlen Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
4.2. Im Falle des Rücktritts kann das Reisebüro bereits verauslagte oder
noch zu verauslagende Aufwendungen gegenüber dem Reiseveranstalter, dem
Hotelier, dem Reeder, der Flugverkehrsgesellschaft oder sonstigen
Leistungsträgern, von Ihnen einfordern. Das Reisebüro ist hierbei nicht
verpflichtet, Grund und Höhe der auf diese Weise an Sie weitergegebenen Rücktritts-
und Stornokostenaufwendungen zu prüfen.
4.3 Sollten Sie dem Reisebüro Umbuchungswünsche mitteilen, ist dieses
verpflichtet, diese unverzüglich an den Reiseveranstalter oder die
Flugverkehrsgesellschaft weiterzuleiten.
4.4. Im Falle von Umbuchungen und Sonderserviceleistungen wie
telefonische, fernschriftliche oder elektronische Anfragen oder
Reservierungen, sowie Besorgung von Dokumenten und dergleichen, ist das
Reisebüro berechtigt, eine gesonderte Vergütung zu berechnen.
5. Haftung
5.1 Für die vermittelten Reiseleistungen erbringt das Reisebüro
Fremdleistungen, soweit sich aus der Reisebestätigung nichts
Gegenteiliges ergibt. Wir haften daher nicht selbst für die ordnungsgemäße
Durchführung dieser vermittelten Fremdleistungen.
5.2 Die vertragliche Haftung des Reisebüros aus der Vermittlungstätigkeit
ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
5.3 Das Reisebüro ist in diesen Fällen nicht zur Rückzahlung des
Reisepreises oder Teilen des Reisepreises verpflichtet, soweit auf Seiten
des Reisebüros bereits etwaige Aufwendungen entstanden oder Zahlungen an
den Reiseveranstalter erbracht worden sind.
5.4 Für die Beschaffung von Pass-, Visa- und Gesundheitsdokumenten sind
Sie alleine verantwortlich. Das Reisebüro haftet auch nicht für die
rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige
diplomatische Vertretung, wenn Sie das Reisebüro mit dessen Besorgung
beauftragt haben, es sei denn, dass das Reisebüro die Verzögerung zu
vertreten hat.
5.5 Sie sind im übrigen für die Einhaltung aller für die Durchführung
der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile,
die aus Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren
Lasten, ausgenommen die Nichtbeachtung ist durch eine schuldhafte Falsch-
oder Nichtinformation durch das Reisebüro bedingt.
5.6 Für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Auskünften übernimmt
das Reisebüro, bei pflichtgemäßer Erkundigung bei den zuständigen
Stellen und Behörden, keine Gewähr.
5.7 Ansprüche des Kunden gegen das Reisebüro aus positiver
Vertragsverletzung des Vermittlungsvertrages verjähren in einem Jahr,
beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist
und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der
Person des Vermittlers Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit
erlangen müsste.
6. Sicherung des Reisepreises
Der Reiseveranstalter hat für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des
Konkurses sichergestellt, dass Ihnen der gezahlte Reisepreis, soweit
Reiseleistungen deswegen ausfallen und insoweit notwendige Aufwendungen für
die vertraglich vereinbarte Rückreise anfallen, erstattet werden. Dieser
Sicherungsschein wird Ihnen im Auftrag des Reiseveranstalters durch das
Reisebüro ausgehändigt, soweit dieser nicht direkt vom Reiseveranstalter
bereit gestellt wird. Dieses gilt dann nicht, wenn die Reise nicht länger
als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis
75,- EUR nicht übersteigt.
7. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder
werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht
berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen,
die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich
verwirklicht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Reisevermittlungsleistungen von
Reiseservice Karin Wilpert
Kleeweg 1
72622 Nürtingen
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